TAMV-konformes Behandlungsjournal: Was Tierhalter wissen müssen

Die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) verlangt von Tierhaltern ein lückenloses Behandlungsjournal. Wir erklären, was Sie dokumentieren müssen und wie digitale Lösungen die Compliance erleichtern.

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Ob Entwurmung, Klauenbehandlung oder Antibiotikagabe – wer Nutztiere behandelt, muss dies lückenlos dokumentieren. Die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) schreibt in Art. 28 vor, dass Tierhalterinnen und Tierhalter ein Behandlungsjournal führen müssen. Bei Kontrollen wird dieses Journal regelmässig geprüft – und Lücken können Konsequenzen haben.

Was muss im Behandlungsjournal stehen?

Die TAMV verlangt für jede Behandlung folgende Angaben:

  • Datum der Behandlung
  • Identifikation des Tieres (Ohrmarke oder Gruppenkennzeichnung)
  • Diagnose bzw. Behandlungsgrund
  • Eingesetztes Arzneimittel (Handelsname)
  • Dosierung und Verabreichungsart
  • Absetzfristen für Milch und Fleisch
  • Name der behandelnden Person (Tierhalter oder Tierarzt)
  • Verweis auf die tierärztliche Verschreibung (TAM-Vereinbarung)

Zusätzlich müssen Belege wie Tierarzt-Rezepte und Lieferscheine von Medikamenten aufbewahrt werden.

Häufige Fehler bei der Papierführung

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Probleme mit handschriftlichen Behandlungsjournalen:

Unvollständige Einträge. Unter Zeitdruck wird schnell nur das Medikament notiert – ohne Dosierung, Absetzfrist oder Tiernummer. Bei der Kontrolle fehlen dann entscheidende Angaben.

Unleserliche Handschrift. Was im Stall schnell hingekritzelt wurde, lässt sich Wochen später kaum noch entziffern. Kontrolleure müssen die Einträge aber nachvollziehen können.

Vergessene Einträge. Die Behandlung passiert im Stall, das Journal liegt auf dem Küchentisch. Bis man dazu kommt, den Eintrag nachzutragen, ist das Detail vergessen – oder der Eintrag wird ganz übersehen.

Fehlende Absetzfristen-Übersicht. Gerade bei mehreren behandelten Tieren ist es schwierig, den Überblick zu behalten, wann welches Tier wieder für die Schlachtung oder Milchverarbeitung freigegeben ist.

Wie digitale Lösungen helfen

Ein digitales Behandlungsjournal löst die meisten dieser Probleme von selbst:

  • Vollständigkeit: Pflichtfelder stellen sicher, dass keine Angaben vergessen werden. Sie können eine Behandlung erst abschliessen, wenn alle relevanten Informationen erfasst sind.
  • Sofortige Erfassung: Behandlung im Stall durchführen und direkt auf dem Smartphone dokumentieren – kein Nachtragen nötig.
  • Absetzfristen-Tracking: Das System berechnet automatisch, wann die Absetzfrist abläuft, und zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Tiere noch gesperrt sind.
  • Kontrollbereitschaft: Bei einer Inspektion können Sie das Journal als strukturierten Bericht exportieren – übersichtlich, vollständig und lesbar.

Herdy: Ihr digitales Behandlungsjournal

Mit dem Gesundheitsmodul von Herdy erfassen Sie Behandlungen TAMV-konform direkt auf dem Betrieb. Die App bietet:

  • Vordefinierte Medikamente mit hinterlegten Absetzfristen
  • Einzel- und Gruppenbehandlungen (ideal für Entwurmungen der ganzen Herde)
  • Export als PDF oder CSV für Kontrollen und den Tierarzt
  • Übersichtliche Darstellung aller laufenden Absetzfristen

Das Behandlungsjournal ist Teil der umfassenden Herdenverwaltung von Herdy und nahtlos mit Ihren Tierdaten verknüpft. So haben Sie Gesundheitsinformationen, Abstammung und TVD-Daten an einem Ort.

Fazit: Compliance muss nicht kompliziert sein

Die TAMV-Anforderungen sind klar – und mit dem richtigen Werkzeug auch einfach einzuhalten. Ein digitales Behandlungsjournal spart Zeit, reduziert Fehler und gibt Ihnen die Sicherheit, bei jeder Kontrolle vorbereitet zu sein.